Das BZF 1 - Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst 1 - berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.
Das BZF 2 - Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst 2 - berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache.
Während des BZF 1 / BZF 2 - Lehrganges werden Sie in den Umgang des deutschen Flugfunk eingewiesen, z.B. An- und Abflüge an kontrollierten Flughäfen, wie die Flughäfen Münster-Osnabrück und Köln/Bonn.
Der BZF 1 / BZF 2 - Lehrgang findet am Flugplatz Münster-Telgte statt.
Informationen zum nächsten BZF 1/ BZF 2 Lehrgang erhalten Sie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!